04.09.2010 | Berufliche Orientierung in der Region Starkenburg
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Agenturen für ArbeitArbeitsgemeinschaftenOptionskreise

Arbeitsagenturen

Unter Arbeitsagenturen haben wir alle Institutionen zusammengefasst, die sich um arbeitslose Menschen kümmern. Seit Hartz IV sind das nicht nur die ehemaligen Arbeitsämter (nun Agentur für Arbeit) sondern auch die ARGEn und die Optionskreise.

 

  1. die Agenturen für Arbeit
  2. die ARGEN
  3. die Optionskreise
  1. Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für alle Menschen die Arbeitslosengeld I (die Versicherungsleitung) erhalten. Das SGB III regelt alle Leistungen die für diese Zielgruppe erbracht wird. Weiterhin können sich alle BürgerInnen, die keine Ansprüche auf Leistung haben, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden und Beratung und Vermittlung in  Anspruch nehem.
    Die Agentur für Arbeit ist auch zuständig für die Berufsberatung aller Jugendlichen.
  2. Die ARGEn (Arbeitsgemeinschaften) sind der Zusammenschuss der Agentur für Arbeit und der Kommunen oder Kreise zur Umsetzung des SGBII. Hier werden alle Menschen beraten die Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Steuerfinanzierte Mittel des Bundes und durch die Kreise/Kommunen finanzierte Kosten für Unterkunft) haben. ALG II erhalten all diejenigen, die arbeitsfähig sind, länger als ein Jahr arbeitslos und bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten könnne. Hierzu gehören auch die ehemaligen SozialhilfeempfängeriInnen und ArbeitslosenhilfeemfängerInnen. Das ALG II umfasst auch die Versorgung der Bedarfsgemeinschft (Angehörige, Familie) des oder der HilfeempfängerIn. Die ARGEn sind auch zuständig für Angebote zur Reintegration in den Arbeitsmarkt .
    Eine ARGE gibt es in der Region Starkenburg in der Stadt Darmstadt und im Kreis Groß-Gerau
  3. Die Optionskreise sind für die gleiche Zielgruppe wie die ARGEn zuständig, nur tun sie dies in alleiniger kommunaler Regie. Auch hier ist nur Kunde wer bedürftig ist, Menschen die einen Anspruch auf ALGII haben. Diese Form der Umsetzung des SGBII haben der Kreis Bergstraße, der Odenwaldkreis und der Kreis Darmstadt Dieburg gewählt.


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